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Ein '''Internetcafé''' ist ein Betrieb mit mindestens einem , den eine Gruppe von Menschen oder aber alle Personen ? meist gegen Entgelt ? zum im nutzen können. Häufig werden Getränke und Snacks zum Verkauf angeboten. Sehr häufig sind Internetcafés kombiniert mit privaten n (auch Telecafé oder genannt) und dem Verkauf von internationalen Telefonkarten. Insbesondere im englischsprachigen Ausland werden Internetcafés meist ''Cybercafé'' (Neologismus aus den Worten und ) genannt. Seit der flächendeckenden Einführung des haben Internetcafés in Deutschland ihr Angebot auf das und Ausdrucken von Dokumenten, den Verkauf von , Zigaretten und ausgedehnt.

Vorkommen

Internetcafés können sich an öffentlich zugänglichen Orten befinden, zum Beispiel in einer oder in einem . Firmen, Vereine, soziale Institutionen und Bildungseinrichtungen stellen Internetcafés ihren Mitarbeitern, Mitgliedern oder Jugendlichen zur Verfügung. Die meisten Internetcafés sind kleine eigenständige, gewerbliche Einrichtungen mit Ladencharakter. In Industrienationen ist ihre Zahl rückläufig, während sie in und zum Teil auch in boomen, da dort nur sehr wenige Personen überhaupt einen Computer und noch weniger einen (wirklich schnellen) Internetzugang besitzen. In Internetcafés kann beides geboten werden.

Geschichte und Ausblick

Bereits 1991 eröffnete das von Wayne Gregori betriebene ''SF Net'' in 20/2000 vom 14. Mai 2000, abgerufen am 23. April 2022.</ref>

In Deutschland ist der Bestand an Internetcafés seit der -Revolution rückläufig, da immer mehr Personen ihren eigenen Internetzugang haben. An öffentlichen Orten verdrängen für die Internetcafés, da die Nutzer nun bevorzugt mit ihrem eigenen Mobilgerät surfen. Etwa bis Ende der 2000er Jahre war die Verbreitung in Stadtteilen mit hohem Migrantenanteil noch stark. Dort wurden und werden sie meist von Migranten betrieben. Allerdings ist ihre Zahl in den 2010er Jahren dort ebenfalls stark rückläufig.

In Urlaubsgegenden wie auf oder selbst in der -Region (z. B. in und sogar noch in ) sind dagegen die Internetcafés, oft auch als stationäre Internetecken in Hotellobbys, noch weit verbreitet. Für einige Fernreisende sind sie noch ein wichtiger Kommunikationspunkt, sie werden aber auch dort oft durch WLAN in vielen Hotels und Gastronomiebetrieben nach und nach überflüssig gemacht.

In vielen Entwicklungs- und Schwellenländern sind Internetcafés weiterhin (Stand 2019) allgegenwärtig. Allerdings tritt dort das Internetsurfen seit etwa 2010 immer stärker hinter die Nutzung im Rahmen von s und anderen en zurück, sodass man dort typischerweise auf Jugendliche aus dem jeweiligen Stadtviertel trifft.

In Berlin treten Internetcafés häufig in Kombination mit einem auf.

Dienstleistungen

Ein Internetcafé dient in erster Linie dem kostenpflichtigen Zugang zum Internet, wie etwa den webbasierten -Diensten. Darüber hinaus können weitere Dienstleistungen wie das Überspielen von Daten auf , Ausdrucke, Digitalisierung von Bildern oder Aufladen von für Handys möglich sein. Beliebt sind in Internetcafés auch über mehrere PCs vernetzte Spiele.

Hardware

Wird ein Internetcafé von vielen Personen genutzt, so sind die Geräte oft in robusteren Gehäusen untergebracht. Besonders die und die bzw. das sind durch Vandalismus und Diebstahl gefährdet. Auf Diskettenlaufwerke, CD-Laufwerke und e wird manchmal verzichtet, um wenigstens diese Möglichkeiten zur Manipulation oder Einschleusung von auszuschließen. Ein oder ein Lesegerät für und n ermöglicht gebührenpflichtiges Surfen. Mehrere Internetterminals können mit einem Internetserver verbunden sein. Größere Internetcafés können von speziell geschulten Mitarbeitern betreut werden. Solche Internetcafés haben meist keine Computer mit Münzwerk oder Lesegerät für Debit- und Kreditkarten, weil die Bezahlung an einer Kasse erfolgt.

Software

Anstelle der üblichen durchgeführt. Die Browser ''Internet Explorer'' und ''Mozilla Firefox'' sind dennoch in den meisten Cafés verfügbar.

Rechtliche Aspekte in Deutschland

Für Internetcafés gibt es bis heute keine gewerberechtliche Kategorie. Vielmehr sind sie "sonstige Gewerbe". Soweit es um die bauliche Nutzung geht (§ 1 Abs. 1 BauGB), werden Internetcafés bodenrechtlich häufig pauschal als n kategorisiert. Dies geschieht regelmäßig mit dem Argument, sie seien primär vom ?Unterhaltungszweck? geprägt. Daran fehlt es bei der Inanspruchnahme von Internetdienstleistungen. Und ob zusätzlich in regelmäßig geringem Umfang Speisen und Getränke angeboten werden, ist kein Kriterium für oder gegen eine bestimmte Gewerbekategorie nach § 1 BauNVO.

Internetcafé-Betreiber müssen viele gesetzliche Regelungen beachten. Es muss sichergestellt sein, dass Benutzer unter 18 Jahren keine jugendgefährdenden Inhalte betrachten können, sei es am eigenen oder am fremden Bildschirm. Problematisch ist das Anbieten von Spielen an Internetterminals. Nach einem Urteil des s handelte es sich bei einem Internetcafé, das überwiegend Spiele anbietet (), zunächst um einen spielhallenähnlichen Betrieb, der somit erlaubnispflichtig war. Über eine entsprechende Spielhallenerlaubnis verfügten derartige Gewerbe aber gerade nicht. Da sie somit nicht erlaubnisfähig waren, verschwanden solche ?Internetcafés? vom Markt. Seit der Änderung der Gewerbeordnung im Jahr 2012 sind Unterhaltungsspiele von der Spielhallenerlaubnis nicht mehr erfasst. Derartige ?Internetcafés? sind seither gewerberechtlich erlaubnisfrei.

In Deutschland besteht für den Besuch von Internetcafes keine Ausweispflicht. Das kann einen User zu der Annahme verleiten, sich in einem Zustand absoluter Sicherheit vor Strafverfolgung zu befinden. Das ist allerdings nicht der Fall, weil oft eine Videoüberwachung vorgenommen wird, welche, auch wenn der Betreiber keine strafbare Handlung oder Ruhestörung erkennt, für Ermittlungsbehörden archiviert wird. Deshalb können auch in Internetcafés strafrechtlich relevante Postings zurückverfolgt werden, selbst wenn der Besucher keine verräterischen Eingaben gemacht hat.

Siehe auch

Weblinks

  • ? Rechtliche Anforderungen an den Betrieb eines Internetcafes

Einzelnachweise